Endlich gemeinnützig: Der historische Startschuss 2026 und seine Tücken
Seit einer Woche ist es Realität: Zum 1. Januar 2026 trat das lang diskutierte Steueränderungsgesetz in Kraft, das E-Sport-Vereinen in Deutschland erstmals den Weg in die offizielle Gemeinnützigkeit ebnet. Was über Jahre hinweg ein politischer Zankapfel war, bietet der Szene nun rechtliche Sicherheit und finanzielle Vorteile, verlangt den Verantwortlichen an der Basis jedoch einiges an bürokratischer Vorarbeit ab.
Gleichstellung im Steuerrecht
Mit der Aufnahme in die Abgabenordnung endet für viele Vereine ein jahrelanger Zustand der Unsicherheit. Bislang war die Vereinsarbeit oft von Improvisation geprägt, besonders wenn es um die Finanzierung von Räumlichkeiten oder Honoraren ging. Durch die Neuregelung werden E-Sport-Vereine steuerrechtlich nun faktisch dem klassischen Sport gleichgestellt. Dies ermöglicht nicht nur den Zugriff auf Steuervergünstigungen, sondern öffnet auch die Türen für öffentliche Fördermittel.
Wie der Hamburger Sportbund (HSB) betont, können Sportvereine, deren Satzungszweck die „Förderung des Sports“ beinhaltet, ihr Angebot nun ohne Satzungsänderung erweitern. Ein entscheidender praktischer Vorteil für das Ehrenamt: Die Nutzung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ist nun auch für Trainer und Betreuer im E-Sport möglich. Dennoch bleibt die Wirkung auf das Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt; andere Bereiche wie Sportfördergesetze bleiben von der Reform zunächst unberührt.
Die Gretchenfrage: Shooter und USK
Der Weg zum finalen Gesetzestext war steinig. Ein früherer Entwurf des Finanzministeriums sorgte für heftige Kritik seitens der Verbände, da die Trennlinie zwischen Gaming und E-Sport als zu schwammig empfunden wurde. Nach Interventionen, unter anderem durch den game e.V. und den E-Sport-Bund Deutschland (ESBD), kam es jedoch zu einer entscheidenden Wende.
Anstatt eines pauschalen Verbots bestimmter Genres orientiert sich die Regelung nun stärker an der USK-Kennzeichnung. Spiele ohne USK-Freigabe sowie Titel mit „gewaltverherrlichenden Inhalten“ bleiben von der Förderung der Allgemeinheit ausgeschlossen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch, dass Spiele mit einer USK-Freigabe – dazu zählen auch taktische Shooter – nicht mehr per se ausgeschlossen sind. Auch die bloße Existenz von Zufallselementen, wie etwa Lootboxen in Sportsimulationen, steht der Einordnung als E-Sport nicht mehr zwangsläufig entgegen, sofern taktische Fähigkeiten für den Erfolg maßgeblich sind.
Hausaufgaben für die Vereine
Trotz der Euphorie wartet Arbeit auf die Vorstände. Um den Status zu erlangen, sind Schutz- und Qualitätskonzepte erforderlich. Vereine müssen eine Abteilungsordnung erlassen, die klare Regeln zum Jugendschutz und zur Suchtprävention beinhaltet. Zudem wird eine „Positivliste“ der genutzten Spiele empfohlen, die sicherstellt, dass keine Pay-to-Win-Mechaniken oder illegales Glücksspiel involviert sind.
Anschluss an die Weltspitze
Die Reform kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Während Nationen wie Südkorea oder Großbritannien den E-Sport bereits früh massiv förderten, galt Deutschland lange als Nachzügler. Mit Blick auf die für 2027 geplanten Olympic Esports Games schließt die Bundesrepublik mit diesem Schritt eine entscheidende Lücke, um international wieder eine Rolle zu spielen und die Nachwuchsarbeit – von Medienkompetenz bis Inklusion – auf ein professionelles Fundament zu stellen.
Quellen:
r42.gg, games & business, GamesWirtschaft, Hamburger Sportbund